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Der FTX-Crash: Welche Staaten ziehen nun die Krypto-Regulierung an?

Der Crash der Kryptobörse FTX hatte hohe Wellen geschlagen und hat Staaten weltweit dazu veranlasst, Regulierungsbestrebungen bei Kryptowährungen zu intensivieren. In Kanada wurde der Handel mit der Kryptowährung USDT eingeschränkt, während Frankreich eine verpflichtende AMF-Lizenz einführen möchte. 

Auch in den USA werden höhere Standards an Compliance und Investorenschutz gefordert, und Indonesien plant gar, einen nationalen Exchange zu schaffen, um den Markt besser überwachen zu können. 

Für viele Betroffene stellt sich zudem nun die Frage ob auf FTX erfahrene Verluste steuerlich geltend gemacht werden können. Auch dieser Frage gehen wir in unserem heutigen Blogeintrag nach. 

 

Dass das Geld der Anleger bei Kryptobanken nicht unbedingt sicher sein muss, wurde bereits mit dem Crash von Terra und der Kryptobank Nuri aufgezeigt. Die Pleite von FTX kam dagegen jedoch viel überraschender und zog sehr viel grössere Auswirkungen nach sich. Am 08.11.2022 tweetete CZ, CEO von Binance, nachdem bereits viele Kunden ihr Geld von FTX abgezogen hatten, dass FTX an Binance herangetreten sei, und aufgrund eines grossen Liquiditätsengpasses Binance um Hilfe gebeten haben. FTX sollte an den Marktführer Binance verkauft werden. Binance jedoch war an der anvisierten Übernahme von FTX nach abgeschlossener Due Diligence und einer Durchsicht der Bilanzen und Vermögensmittel von FTX nicht mehr interessiert. Eine Möglichkeit FTX zu helfen - und damit gleichzeitig die eigene Kundenbasis schlagartig zu erhöhen - war angesichts der Liquiditätsschwierigkeiten und Probleme nicht tragbar. Die Kundengelder stehen im Verdacht veruntreut worden zu sein und sind bislang verschwunden. Obendrauf verursachten darauffolgende Hackerangriffe weiteren Schwund von Kundengeldern, der sich auf etwa 415 Millionen USD belaufen soll. 

Am 11. November 2022 beantragte FTX in den USA Insolvenz nach Kapitel 11, was häufig auch als „Reorganisationskonkurs“ bezeichnet wird, da der Geschäftsbetrieb weitergeführt, saniert und umstrukturiert werden soll, und am 13.12.2022 wurde der FTX-Gründer Sam Bankman-Fried auf den Bahamas verhaftet und muss sich seinem Gerichtsprozess in New York stellen, bei dem ihm unter anderem vorgeworfen wird 10 Milliarden USD Kundengelder verspielt zu haben. Dass dieses Fiasko gerade Kryptokritikern Argumente liefert, Kryptowährungen stark zu regulieren oder gar zu verbieten, liegt auf der Hand. Nachvollziehbar ist damit auch, dass nun einige Staaten stärkere Regulierung von Kryptowährungen angekündigt haben.  

So wurde der Handel mit der Kryptowährung USDT in Kanada eingeschränkt, wodurch es der Kryptobörse crypto.com in Kanada nun untersagt ist USDT zu handeln.  Dies hat crypto.com im Einklang der Regularien der OSC (Ontario Securities Commission) als Teil ihrer „pre-registration“ für eine eingeschränkte „Dealer“-Lizenz mitgeteilt. Alle USDT Trading-Paare werden damit am 31.1.2023 von der Plattform delisted. Alle USDT, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht getauscht worden sind, werden automatisch in USDC konvertiert. Hintergund sind Regularien, die es Krypto-Börsen verbieten digitale Vermögenswerte zu handeln die von der Wertpapieraufsicht nicht gestattet wurden. Es dürfen somit nur regulierte Stablecoins effektiv auf Krypto-Plattformen getradet werden.  Auch FTX hatte interne Stablecoins genutzt, die jedoch nicht gehandelt oder withdrawt werden konnten und dem Anschein nach nicht eins zu eins gedeckt waren. 

Im Zuge der allgemeinen Erhärtung der Fronten bei der Fragestellung nach der Regulation von Kryptowährungen, die nach der FTX-Pleite beobachtbar war, überlegt auch Frankreich bereits vor Einführung der europäischen MiCA seine vereinfachten Regularien betreffend der Lizenz für Unternehmen und digitale Vermögenswerte zu überarbeiten. Bisher war es in Frankreich Krypto-Unternehmen erlaubt bis 2026 ohne vollständige offizielle Lizenz der Zentralbank zu arbeiten. Erforderlich war lediglich eine Anmeldung, eine offizielle Lizenz der Zentralbank war jedoch nicht notwendig. Diese Möglichkeit sollte auch nach Inkrafttreten von MiCA in 2024 bestehen bleiben. Nach dem FTX-Crash sollten vorerst ab Oktober 2023 diese Unternehmen dazu verpflichtet sein, eine Lizenz der AMF zu erhalten, bevor sie Ihre Tätigkeiten ausführen dürfen. Die Änderung wurde laut Cointelegraph „am 13. Dezember vom Senat angenommen und wird im Januar 2023 im Parlament beraten.“ Am 24. Januar 2023 fand eine weitere Versammlung des Finanzausschusses statt, nach der sich registrierende Kryptounternehmen in Frankreich ab dem 1. Januar 2024 zusätzliche Richtlinien betreffend Interessenkonflikten, der Trennung von Kundenvermögen und Offenlegung der einbehaltenen Gebühren befolgen müssen. Zum einen wurde damit die Deadline nach hinten verschoben, zum anderen aber auch ein Mittelweg der Regulierungsmassnahmen gewählt. Krypto Befürworter hatten befürchtet, dass eine vollständige Lizensierung bei Aufnahme der Tätigkeit in Frankreich erforderlich werden würde. 

Auch in den USA sind bereits einige Anträge eingegangen, die höhere Standards an Compliance und Investorenschutz fordern. Auch diese berufen sich auf die Notwendigkeit dass bei einem Angebot an Stablecoins auch wirklich der entsprechende gebackte Wert in den Reserven liegt, dass Handel und Verwahrung von digitalen Vermögenswerten strikt getrennt und zwischen verschiedenen Parteien verteilt werden, Proof of Reserves - der Fiat Vermögenswerte umschliesst, das Regulieren von zentralen Wallets einer Exchange über die Kundengelder von vielen verschiedenen Kunden geschleust werden, sowie das genaue Definieren von digitalen Vermögenswerten im Rahmen der Wertpapieraufsicht, Bankenaufsicht, Zivilrecht oder Steuerrecht. Aus letzterem geht nicht nur hervor wie diese behandelt werden müssen und welche Regularien greifen, sondern auch welche Aufsicht oder Institution zuständig ist. Nicht nur in den USA ist momentan nicht klar, ob Kryptowährungen „Securities“ oder „Commodities“ sind, sondern auch in anderen Ländern kommt es zum Teil zu einem Perspektivenwechsel. Am Beispiel von Indonesien lässt sich z.B. sehen wie die Fragestellung ob „Securities“ oder „Commodities“ zu grossem Wandel führen kann: Indonesien sieht Kryptowährungen neuerdings als „Securities“ an und plant innert der nächsten zwei Jahre einen nationalen Exchange zu schaffen der eine flächendeckende Überwachung des Marktes vereinfacht. 

In 2023 ist demnach mit Diskussionen über oder bereits der Einführung neuer Regularien in einigen Ländern zu rechnen. Je nachdem welche Definitionen und Klassifikationen von Kryptowährungen klargestellt oder eingeführt werden, könnte dies zudem grosse Auswirkungen auf Registrierungs- und Aufsichtspflichten, jedoch aber auch auf die Steuerbarkeit von Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten haben. 

Resultierend aus der FTX-Pleite fragen sich zudem viele ehemalige FTX-Kunden, ob sie ihre nicht mehr von FTX auszahlbaren Beträge im Rahmen ihrer Steuererklärung als Verlust deklarieren können. Da in Deutschland das Realisierungsprinzip gilt, können auch in diesem Fall leider nur realisierte Verluste geltend gemacht werden. Eine Realisation erfolgt, wenn die Kryptowährung verkauft oder gegen andere Waren oder Dienstleistungen getauscht worden ist. Entsteht einem deutschen Steuerpflichtigen demnach ein Verlust durch Verkauf seiner Kryptowährung kann er diesen mit aus Verkäufen von Kryptowährungen generierten Gewinnen gegenrechnen und so seine Steuerlast reduzieren. Liegen seine Vermögenswerte, deren Wert inzwischen auf quasi null gefallen sind, jedoch noch auf einer seinen Wallets oder Börsenaccounts und wurden nicht mit Verlust verkauft, gelten die Vermögensschmälerungen als nicht als realisierte Verluste und können damit nicht zur Reduktion angefallener Gewinne aus Kryptowährungen genutzt werden. Dies gilt selbst wenn der Steuerpflichtige die Meinung vertritt, dass er nicht mehr über diese Vermögensmittel verfügen kann. Die einzige Möglichkeit, keineswegs aber Zusicherung, eine Verlustberücksichtigung trotzdem zu erwirken, ist Einspruch oder Rechtsmittel bei einer Aberkennung dieser als Verlust deklarierten Vermögensschmälerungen einzulegen. Dazu sollten Sie am besten einen Steuerberater mit einschlägiger Expertise kontaktieren. 

Mehr Glück haben Sie bei einer Steuerpflichtigkeit im Fürstentum Liechtenstein: Wenn die Vermögenswerte im Wert gesunken sind oder nachweislich kein Zugriff besteht, müssen diese nicht mehr oder nur noch in der massgeblichen Höhe deklariert werden. Die grösste Hürde stellt hierbei die Nachweisbarkeit dar. 

Beitrag vom 27.01.2023.