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Die Ausgestaltung des liechtensteinischen Eigenkapital-Zinsabzugs
Thomas Hosp und Matthias Langer
Ein zentrales Ziel der Totalrevision des liechtensteinischen Steuerrechts zum 01.01.2011 war u.a. die Entscheidungsneutralität des neuen Steuergesetzes (SteG). Hierunter fällt insbesondere auch der Aspekt der Finanzierungsneutralität. Der liechtensteinische Gesetzgeber hat dazu einen Eigenkapital-Zinsabzug eingeführt. Dadurch soll es nicht nur zu einer Stärkung der Eigenkapitalquote der Unternehmen kommen, sondern der Eigenkapital-Zinsabzug führt auch zu einer Senkung des effektiven Steuersatzes. Der folgende Musterfall verdeutlicht die Ausgestaltung und Funktionsweise in Liechtenstein.
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