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Die Besteuerung von Immaterialgüterrechten - Wie attraktiv ist die liechtensteinische IP-Box?

Thomas Hosp und Matthias Langer

Die Europäische Union sieht in der Förderung von Forschung und Entwicklung einen zentralen Baustein im internationalen Wettbewerb der Wirtschaftsräume. Ein Instrument ist hierfür die Schaffung eines steuerlichen Anreizsystems. Das Fürstentum Liechtenstein hat daher im Rahmen der Totalrevision des Steuergesetzes mit Art. 55 SteG eine Norm eingeführt, die einen Sonderabzug für Einkünfte aus Immaterialgüterrechten vorsieht. Der folgende Musterfall verdeutlicht nicht nur, was der liechtensteinische Gesetzgeber als Immaterialgüter definiert, sondern zeigt insbesondere auch die Berechnung des Sonderabzugs auf.

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