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Die Besteuerung einer liechtensteinischen Familienstiftung

Thomas Hosp und Matthias Langer

Die liechtensteinische Familienstiftung trat spätestens mit dem Fall Zumwinkel am 14.2.08 in den Fokus der deutschen Medien. Der liechtensteinische Finanzplatz hat sich in der Folge vollkommen neu erfunden, um als transparenter und international anerkannter Wealth Management Standort für ausländische Kunden attraktiv zu sein. Eckpfeiler dieser Neuausrichtung sind insbesondere die Totalrevision des liechtensteinischen Steuer- und Stiftungsrechts sowie die Umsetzung der OECD-Standards für Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen. Der folgende Musterfall demonstriert die Vorteile des Stiftungsstandorts Liechtenstein für deutsche Steuerpflichtige.  

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