Einblicke in die Welt der Steuern
Erkundung an der Schnittstelle von Steuerwesen und Technologie. Auf unserer Insights-Seite teilen wir aktuelle Nachrichten, anspruchsvolle Artikel und wegweisende Erkenntnisse. Tauchen Sie ein in die Welt von Steuern und Technologie, bleiben Sie über Trends und Entwicklungen informiert und lassen Sie sich von unserer Expertise inspirieren.
Thomas Hosp und Matthias Langer
Das Fürstentum Liechtenstein hat sich in den letzten Jahren von einer „unkooperativen Steueroase“ (Bericht der OECD) zu einem international anerkannten Finanzplatz entwickelt. Dies wird insbesondere durch den erfolgreichen Peer Review Bericht der OECD aus dem Jahr 2011/2012 sowie dem Inkrafttreten des DBA zwischen Deutschland und Liechtenstein zum 1.1.13 deutlich. Im Folgenden werden die aktuellen Entwicklungen des Fürstentums Liechtenstein im Bereich des steuerlichen Informationsaustausch und der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit analysiert und deren Auswirkungen auf Personen mit steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland aufgezeigt.
Thomas Hosp und Matthias Langer
Die Unterzeichnung des DBA zwischen Liechtenstein und Deutschland (DBA DE/FL) wurde in Liechtenstein als zentraler Meilenstein zur Anerkennung des Fürstentums als seriöser Steuerstandort in Deutschland gefeiert. Neben den nun vereinbarten Quellensteuersätzen sollte auch der Anwendungsbereich des neuen DBA berücksichtigt werden, denn die Vergünstigungen des Abkommens werden durch umfassende Missbrauchsbestimmungen flankiert, deren Ziel es ist, jegliche „missbräuchliche“ Steuergestaltung zu verhindern.
Thomas Hosp und Matthias Langer
Mit der Totalrevision des Steuergesetzes in Liechtenstein zum 1.1.11 wurde auch erstmals die steuerliche Behandlung von Umstrukturierungen vollumfänglich gesetzlich normiert. Das Ziel des liechtensteinischen Umstrukturierungssteuerrechts ist es einerseits wirtschaftlich notwendige Restrukturierungen nicht durch steuerliche Konsequenzen zu behindern und andererseits missbräuchliche Gestaltungen zu verhindern. Der nachfolgende Musterfall demonstriert anhand einer „Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft“, wie Liechtenstein diesen Zielkonflikt löst und welche steuerlichen Folgen daraus resultieren.
Thomas Hosp und Matthias Langer
Die Europäische Union sieht in der Förderung von Forschung und Entwicklung einen zentralen Baustein im internationalen Wettbewerb der Wirtschaftsräume. Ein Instrument ist hierfür die Schaffung eines steuerlichen Anreizsystems. Das Fürstentum Liechtenstein hat daher im Rahmen der Totalrevision des Steuergesetzes mit Art. 55 SteG eine Norm eingeführt, die einen Sonderabzug für Einkünfte aus Immaterialgüterrechten vorsieht. Der folgende Musterfall verdeutlicht nicht nur, was der liechtensteinische Gesetzgeber als Immaterialgüter definiert, sondern zeigt insbesondere auch die Berechnung des Sonderabzugs auf.
Thomas Hosp und Matthias Langer
Die liechtensteinische Familienstiftung trat spätestens mit dem Fall Zumwinkel am 14.2.08 in den Fokus der deutschen Medien. Der liechtensteinische Finanzplatz hat sich in der Folge vollkommen neu erfunden, um als transparenter und international anerkannter Wealth Management Standort für ausländische Kunden attraktiv zu sein. Eckpfeiler dieser Neuausrichtung sind insbesondere die Totalrevision des liechtensteinischen Steuer- und Stiftungsrechts sowie die Umsetzung der OECD-Standards für Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen. Der folgende Musterfall demonstriert die Vorteile des Stiftungsstandorts Liechtenstein für deutsche Steuerpflichtige.
Thomas Hosp und Matthias Langer
Ein zentrales Ziel der Totalrevision des liechtensteinischen Steuerrechts zum 01.01.2011 war u.a. die Entscheidungsneutralität des neuen Steuergesetzes (SteG). Hierunter fällt insbesondere auch der Aspekt der Finanzierungsneutralität. Der liechtensteinische Gesetzgeber hat dazu einen Eigenkapital-Zinsabzug eingeführt. Dadurch soll es nicht nur zu einer Stärkung der Eigenkapitalquote der Unternehmen kommen, sondern der Eigenkapital-Zinsabzug führt auch zu einer Senkung des effektiven Steuersatzes. Der folgende Musterfall verdeutlicht die Ausgestaltung und Funktionsweise in Liechtenstein.
Thomas Hosp und Matthias Langer
Der Ruf nach Steuervereinfachungen kann in Deutschland spätestens in Wahlkampfzeiten immer wieder vernommen werden. Die vergangenen „Steuervereinfachungsgesetze“ führten jedoch nur in den seltensten Fälle zu einer tatsächlichen Vereinfachung des Steuerrechts. Das Fürstentum Liechtenstein zeigt jedoch, dass dies kein Naturgesetz ist, sondern dass eine Steuerreform sehr wohl ein attraktives und klares Steuerrecht hervorbringen kann.
Thomas Hosp und Matthias Langer
Zum 1.1.2011 gab es im Fürstentum Liechtenstein eine Totalrevision des Steuerrechts (Steuergesetz; SteG). Diese stellt einen vorläufig letzten Meilenstein im Rahmen der fundamentalen Wandlung Liechtensteins im innerstaatlichen als auch im zwischenstaatlichen Steuerrecht dar.